Jugendliche mit Startschwierigkeiten

Am Übergang zwischen der Schule und dem Beruf können Jugendliche aus ganz unterschiedlichen Gründen Startschwierigkeiten haben. Für diese Jugendlichen gibt es breit gefächerte Angebote, die auch ihnen einen Start in die Berufsausbildung ermöglichen soll.

Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag

Berufsschulpflichtige Jugendliche, die zum Schuljahresbeginn noch keine betriebliche, außerbetriebliche, betriebsnahe oder schulische Ausbildung aufgenommen haben und keine Zusage bzw. keine Fördervereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können, werden an dem für ihren Wohnort zuständigen Oberstufenzentrum in den Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I aufgenommen.

Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Rahmen des Programms Initiative Sekundarstufe I – INISEK I – sind für alle Schülerinnen und Schüler in allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten vertiefende Berufsorientierungsmaßnahmen vorgesehen. Im Anschluss daran vermittelt die Bundesagentur für Arbeit in Ausbildung oder berufsbegleitende Maßnahmen.

Junge Menschen mit Behinderung

Für schulentlassene Jugendliche mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf gibt es verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Teilhabe am Arbeitsleben:

  • Beratung und Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit und ggf. des Integrationsamtes für eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt,
  • Nachschulische Qualifizierung durch Maßnahmen der Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Beschäftigungseintritt bei einer Werkstatt für behinderte Menschen, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Umfang von mindestens drei Stunden täglich nicht oder noch nicht möglich ist.

Über berufliche Perspektiven und mögliche Teilhabeleistungen berät als erste Anlaufstelle die regionale Agentur für Arbeit. Das Integrationsamt Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung sowie die von ihr beauftragten regional tätigen Integrationsfachdienste werden bei Jugendlichen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Jugendlichen bei Bedarf tätig.

Inhaftierte junge Menschen

Inhaftierten jungen Gefangenen in Justizvollzugsanstalten wird Schul- bzw. Berufsschulunterricht der Sekundarstufen I und II erteilt. Beim Berufsschulunterricht handelt es sich um den schulischen Teil einer Berufsvorbereitung oder Erstausbildung. Der praktische Teil von Berufsvorbereitungen und Erstausbildungen wird von externen Maßnahmeträgern durchgeführt, die seit 2016 über die Richtlinie „Erstausbildung und Berufsvorbereitung im Justizvollzug“ des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gefördert werden. Teilnehmerplätze der Berufsvorbereitung werden anteilig von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Besonders leistungsschwache Gefangene erhalten Unterricht auf Grundbildungsniveau.

Sozial benachteiligte Jugendliche

Für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 – 9 mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. schulverweigerndem Verhalten, die einen zusätzlichen schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, um erfolgreich die Schule besuchen zu können, gibt es besondere Lernangebote. Im Rahmen der Projekte Schule – Jugendhilfe 2020 werden Lerngruppen Schule – Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung von Oberschulen bzw. Gesamtschulen und freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Durch dieses Programm soll verhindert werden, dass diese jungen Menschen die Schule abbrechen oder ohne Abschluss verlassen.

Für junge Menschen im Alter zwischen 15 bis unter 27 Jahren, die in erhöhtem Maße auf eine berufspädagogische und sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind, sollen mit dem Programm Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit verbessert werden.

Junge Flüchtlinge

Für berufsschulpflichtige Flüchtlinge können in dem Bildungsgang Berufsfachschule Grundbildung Plus berufliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten und, sofern sie noch keinen Abschluss haben, einen der (erweiterten) Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss erwerben.


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