in den Schuldienst


Frisch von der Universität oder mit Erfahrungen im Schuldienst eines anderen Bundeslandes – Brandenburg freut sich auf Sie! Wir stellen laufend neue Lehrkräfte ein, bieten attraktive Arbeitsbedingungen und beste Möglichkeiten für eine Festanstellung im Landesdienst – samt Verbeamtung, wenn die Voraussetzungen stimmen. 


Beamtenstatus

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr. Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung. Während der Lehrkräfte-Ausbildung erfolgt eine Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf. Vor der Ernennung auf Lebenszeit weisen Beamte ihre Eignung in einer Probezeit nach.

Beamte auf Lebenszeit unterliegen einem besonderen Schutz. Eine Entlassung ist nur unter konkret geregelten bestimmten Bedingungen (z.B. Verurteilung auf Grund einer Straftat) und nach einem durchzuführenden Vorverfahren möglich. Auf eigenen Wunsch ist eine Entlassung jederzeit möglich.

Besoldung - Einkommen

Beamte erhalten eine Besoldung nach dem Alimentationsprinzip, sie bekommen ihr Einkommen also im Voraus zum 1. eines jeden Monats überwiesen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages ist höher als bei Tarifbeschäftigten, da keine sozialversicherungsrechtlichen Abgaben entrichtet werden müssen (keine Kranken- und Rentenversicherung). 

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist gesondert geregelt. Je nach Familienstand besteht ein Anspruch auf Beihilfe im Umfang von 70 oder 50 Prozent in Form eines Zuschusses zu den Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Der verbleibende restliche Anteil sowie evt. zusätzlich gewünschte Wahlleistungen sollten gesondert privat versichert werden. Kinder erhalten eine Beihilfe im Umfang von 80 Prozent, da eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.

Familienfreundlichkeit

Das Beamtenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen, z.B. Teilzeit und Freistellung in Form von Sonderurlaub. Entsprechend des jeweiligen Landesrechts gibt es ggf. auch Ansparmöglichkeiten für Erholungsurlaub und einen Zuschuss zur Krankenversicherung während der Elternzeit. 

Ruhestand

Während des Ruhestandes erhalten Beamte eine steuerpflichtige Pension, die sich nach einem festgelegten Ruhegehaltssatz  („erdienter“ Prozentsatz) aus der Besoldung in den letzten Dienstjahren berechnet. Damit liegt sie i.d.R. deutlich über den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


Bessere Besoldung von Grundschullehrkräften: Grundschullehrkräfte (Primar: Klassen 1 bis 6) werden –  wie die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigungen für die Sek I und Sek II (inkl. berufliche Fachrichtungen) und für Förderpädagogik – nach A 13 bezahlt.

Moderate Unterrichtsverpflichtung:
Mit 27 Pflichtstunden/Woche an Grundschulen bzw. 25 Pflichtstunden/Woche an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen haben unsere Lehrkräfte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Fortbildungen, Elterngespräche und schulische Konferenzen.

Wir freuen uns:
auf Lehrkräfte mit abgeschlossener Ersten und Zweiten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Masterabschluss und einer Staatsprüfung. Bewerben sich nicht ausreichend ausgebildete Lehrkräfte, können auch Seiteneinsteiger eingestellt werden.

Wir brauchen:
Engagierte Lehrkräfte besonders für Grundschulen (1-6) und Oberschulen (7-10), aber auch weitere Jahrgangsstufen an Gesamtschulen und Gymnasien. Insbesondere werden Lehrkräfte für die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Englisch, Kunst und Musik sowie Förderschullehrkräfte gesucht. Lehrkräfte mit bestimmten berufsbezogenen Fächern werden in den Oberstufenzentren eingestellt.

Jetzt online bewerben:
beim Bewerbungsportal Schuldienst – wir freuen uns auf Sie! Wer noch im Referendariat/Vorbereitungsdienst ist, sollte sich rechtzeitig und nicht erst am Ende bewerben. So nutzen Sie Ihre Chance und perspektivische Möglichkeiten.
> Bewerbungsportal Schuldienst

Unabdingbare Einstellungsvoraussetzung für Einstellung in den Schuldienst ist der Nachweis einer Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind [§ 20 Absätze 8 und 9 des Masernschutzgesetzes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148)]. Es ist erforderlich, dass ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beigefügt wird. Beachten Sie bitte, dass Sie ohne den entsprechenden Nachweis kein Angebot erhalten werden.  Ausnahme: Es liegt eine ärztlich bescheinigte medizinische Kontraindikation („Impfunverträglichkeit“) vor.

Schulämter stellen ein:
Unsere vier staatlichen Schulämter sind die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung. Sie geben Auskunft über konkrete Einstellungsmodalitäten und schulscharfe Bedarfe. Die größte Chance hat eine rechtzeitige Bewerbung vor Schuljahresbeginn – zu dieser Zeit erfolgen die meisten Einstellungen.
> staatliche Schulämter


Bewerbungsportal Schuldienst

Sie können sich jederzeit über das Bewerbungsportal Schuldienst online für den Schuldienst des Landes Brandenburg bewerben. Damit signalisieren Sie uns Ihr grundsätzliches Interesse und wir nehmen Sie in unsere Bewerberdatenbank auf. Auf Ihre Bewerbungen kann jedes von Ihnen ausgewählte staatliche Schulamt zugreifen. Um Ihre Einstellungschancen zu erhöhen, können Sie Ihre Bewerbung an mehrere oder alle staatlichen Schulämter richten.

Die üblichen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und ggf. ergänzende Unterlagen können Sie der Online-Bewerbung als Anlagen beifügen, am Ende gibt es zudem Platz für ergänzende Hinweise. Wenn Sie aus individuellen Gründen über bestimmte Unterlagen nicht (z. B. Seiteneinsteiger) oder noch nicht verfügen (z.B. Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst), lassen Sie die dafür erforderlichen Felder frei und notieren am Ende entsprechende Hinweise in dem Feld „Bemerkung“ (Schritt 5 von 7).

Unabdingbare Einstellungsvoraussetzung für Einstellungen ist der Nachweis einer Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern oder einer entsprechenden Impfunverträglichkeit durch ärztliches Attest für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (§ 20 Absätze 8 und 9 Masernschutzgesetz). Bitte reichen Sie den entsprechenden Nachweis unverzüglich zu Ihrer Bewerbung nach. Beachten Sie bitte, dass Sie ohne den entsprechenden Nachweis kein Einstellungsangebot erhalten werden.  

> Bewerbungsportal Schuldienst

Aktuelle Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote werden nur bei Bedarf online eingestellt. Filtern Sie auf beiliegender Seite nach Ihren Suchkriterien (Schulamt, Landkreis, Fächer, Schulform) oder klicken Sie auf die Landkarte und finden Sie entsprechende Angebote.

> Aktuelle Stellenangebote

Ausschreibungen für Leitungsfunktionen an Schulen

Ausschreibungen für die Leitung einer Schule, die Oberstufenkoordination, Lehrertrainer an Sportschulen sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und ähnliches.

> Ausschreibungen für Leitungsfunktionen an Schulen

Seiteneinstieg in den Schuldienst

Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger, die über einen Hochschulabschluss verfügen (universitärer Diplom-, Magister oder Masterabschluss), aber nicht auf Lehramt studiert haben, können in Ausnahmefällen ebenfalls an Schulen beschäftigt werden. Vor einer Bewerbung für den Schuldienst sollte man sich umfassend über die Anforderungen des Berufs als Lehrerin oder Lehrer informieren und selbstkritisch die eigene Eignung reflektieren. Verschiedene Internetplattformen bieten entsprechende Tests dazu an.

Vorrang bei der Stellenbesetzung haben immer ausgebildete Lehrkräfte. Nur wenn sich keine ausgebildete Lehrkraft für eine offene Stelle findet, werden in Ausnahmefällen auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Schuldienst eingestellt.  Das Beschäftigungsverhältnis wird in diesem Fall in Zeitdauer und Umfang begrenzt. Falls Sie nur wenige Stunden pro Woche unterrichten möchten, weil Sie z. B. hauptsächlich freiberuflich tätig sind, vermerken Sie das bei Ihrer Bewerbung. Das Einstellungsteam des jeweiligen Schulamtes wird sich bei entsprechendem Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

> Seiteneinstieg in den Schuldienst

Zwei Wege führen zum Schuldienst:
Bewerbungsportal Schuldienst
Aktuelle Stellenangebote, die nur bei Bedarf online gestellt werden

Lehrkräfte aus anderem Bundesland – Lehrertauschverfahren

Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte aus einem anderen Bundesland, die nach Brandenburg wechseln wollen, können dies im Rahmen des Lehrertauschverfahrens. Den Antrag zum Lehrertauschverfahren stellen Lehrkräfte an die zuständige Behörde ihres Bundeslandes. Unabhängig von einer Teilnahme am Tauschverfahren können sich Lehrkräfte, die nach Brandenburg wechseln möchten, auch direkt über das Bewerber-Online-Verfahren für den brandenburgischen Schuldienst bewerben.

Im Rahmen des Tauschverfahrens ist für Lehrkräfte des Landes Brandenburg der Wechsel in ein anderes Bundesland nur zu Beginn des Schuljahres (01. August) möglich. Die begründeten Anträge müssen spätestens bis zum 31. Januar beim zuständigen staatlichen Schulamt eingereicht werden. Rückfragen zur Antragstellung bitte an das zuständige staatliches Schulamt oder die landesweite Koordinierungsstelle beim Staatlichen Schulamt Cottbus:

Carloa Wehland, Tel.: 0355 48 66 122, carola.wehland@schulaemter.brandenburg.de
Carolin Gregor, Tel.: 0355 48 66 123, carolin.gregor@schulaemter.brandenburg.de

Brandenburger Lehrkräfte können ihren Antrag online ausfüllen unter:
Lehrertauschverfahren – Brandenburger Lehrkräfte

Serdecznie zapraszamy do Brandenburgii!

Wir suchen Sie:
Als in Polen ausgebildete Lehrkraft sind Sie herzlich eingeladen, sich bei uns zu bewerben. Wichtige Voraussetzung ist, dass Sie über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Gesucht werden insbesondere Lehrkräfte für Grundschulen (1. bis 6. Klassenstufe), aber auch für die weiteren Jahrgangsstufen in den Fächern Mathematik, Kunst, Musik, Physik, Biologie, Chemie, Englisch, Informatik und Sport sowie Förderschullehrkräfte. Die Beschäftigung ist dank der EU-Freizügigkeit ohne Probleme im Land Brandenburg möglich. Rund 100 Ihrer Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits an öffentlichen Schulen im grenznahen Bereich, aber auch in Potsdam oder in anderen Orten bei Berlin. Großen Bedarf haben wir in den an die Republik Polen angrenzenden Kreisen und Orten. Das kann für Sie besonders interessant sein!

Wir bieten:
Das Land Brandenburg bietet sichere Beschäftigungsverhältnisse und eine sehr gute Bezahlung (aktuell rund 2.750 Euro im Monat brutto bei Vollbeschäftigung); mit zunehmender Berufserfahrung (Beschäftigungszeiten) erfolgen Einkommenssteigerungen. Viele polnische Lehrkräfte haben nur ein Unterrichtsfach studiert. Dennoch können Sie im Brandenburger Schuldienst befristet oder unbefristet beschäftigt werden.

Für Ihre Bewerbungen nutzen Sie bitte das:
> Bewerbungsportal Schuldienst

Die Einstellung in den brandenburgischen Schuldienst erfolgt ohne eine vorherige Anerkennung Ihres lehramtsbezogenen Studienabschlusses. Welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, um die Befähigung für ein Lehramt zu erwerben, können Sie nach Ihrer Einstellung in Erfahrung bringen. Im Rahmen dieser Ausgleichsmaßnahmen besteht auch die Möglichkeit, ein zweites Unterrichtsfach bei uns zu studieren. Die Anstrengungen dafür lohnen sich. Neben einer besseren Eingruppierung können, bei Vorliegen der übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, auch polnische Staatsbürger in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wir erwarten:
Lehrkräfte mit viel Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollen, ungeachtet ihrer Herkunft und Voraussetzungen, im Land Brandenburg die bestmögliche Förderung und die bestmöglichen Chancen erhalten. Dafür brauchen wir junge Nachwuchslehrerinnen und -lehrer, aber auch erfahrene Lehrkräfte, die mit neuen Ideen, großem Engagement und viel Leidenschaft an den Schulen unterrichten.

Brandenburger Lehrkräfte im Ausland - Auslandsschuldienst

Zur Förderung der Schulen weltweit können sich Lehrkräfte aus dem Brandenburger Schuldienst laut Auslandsschulgesetz für eine Tätigkeit im Ausland bewerben. Grundsätzlich unterrichten an den Deutschen Auslandsschulen und den sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland:

  • Auslandsdienstlehrkräfte,
  • Bundesprogrammlehrkräfte,
  • Landesprogrammlehrkräfte sowie
  • Ortslehrkräfte.

Die Landesprogrammlehrkräfte werden über das Land Brandenburg vermittelt. Zudem werden auch Lehrkräfte in Funktionsstellen und zur Fachberatung der Zentralstelle für Auslandschulwesen (ZfA) eingesetzt. Für die Vermittlung durch die ZfA ist die vollständige Impfung Bedingung.

> Aktuelle Stellenausschreibungen für Schulleitungsstellen, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter.

Kontakt Auslandsschuldienst:

Dr. Gisela Beste
Tel.: (0331) 866-3835

Ilka Wittmann
Tel.: (0331) 866-3879
Fax: (0331) 27548-4809

Tipps zum Einstellungsverfahren

Wie läuft das Einstellungsverfahren ab?
Einstellungsbehörden sind die staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg, die nach Ermittlung des konkreten Bedarfs und anschließender Bewerberauswahl den entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern ein entsprechendes Angebot machen. Erhöhen sich meine Chancen auf eine Einstellung, wenn ich mich für mehrere Regionen bewerbe? Je mehr Regionen Sie angeben, in denen Sie tätig sein möchten, desto höher sind möglicherweise Ihre Chancen auf eine Einstellung. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich eine Mehrzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die berlinnahen Regionen interessieren, so dass daher die Einstellungschancen für die berlinferneren Regionen ungleich höher sind.

Wann erhalte ich eine Antwort?
Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und Sie für eine Stelle ausgewählt wurden, setzt sich das staatliche Schulamt zwecks weiterer Schritte mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie kein unbefristetes Einstellungsangebot erhalten haben, bleibt Ihre Bewerbung ein Jahr gespeichert. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Frage, ob Sie Ihre Bewerbung aufrechterhalten möchten. Bei Bejahen dieser Frage wird Ihre Bewerbung für ein weiteres Jahr in der Datei gespeichert und nicht gelöscht.

Wie kann ich Unterlagen einreichen und nachreichen?
Nach Eingabe der Onlinebewerbung können Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hochladen und mit der Bewerbung versenden. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung) nachreichen müssen, so reicht es, wenn Sie diese bitte per E-Mail an eines der von Ihnen angewählten staatlichen Schulämter senden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung erfüllt sein?
Bei Vorliegen der Laufbahnvoraussetzungen (Lehramtsbefähigung) sowie der fachlichen und persönlichen Eignung ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis vor Vollendung des 47. Lebensjahres möglich.

Kann ich auch eingestellt werden, wenn ich keine Zweite Staatsprüfung bzw. keinen Masterabschluss habe?
Für eine Einstellung sind in der Regel eine abgeschlossene Erste und Zweite Staatsprüfung oder ein lehramtsbezogener Masterabschluss und eine abgeschlossene Staatsprüfung für ein Lehramt erforderlich. Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. Es besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs. Vorrang haben jedoch immer die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte.

Ich bin bereit als Vertretungslehrer auszuhelfen; ich kann zur Zeit nur Vertretungstätigkeiten wahrnehmen. Wo kann ich mich hierfür bewerben?
Für die Absicherung länger andauernder Vertretungsnotwendigkeiten sind die staatlichen Schulämter zuständig. Sie können sich daher dort als Vertretungslehrkraft bewerben. Auch hierzu sollten Sie das Bewerber-Onlineverfahren nutzen.

Kann ich meine bereits abgesandte Online-Bewerbung nachträglich noch verändern?
Eine Ergänzung in der Onlinedatenbank ist im Nachhinein nicht mehr möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, Ergänzungen direkt durch die von Ihnen ausgewählten staatlichen Schulämter vornehmen lassen. Sie können aber auch Ihre gesamte Bewerbung neu eingeben, die ältere Bewerbung wird dann automatisch gelöscht.

Gibt es einen Bewerbungsstichtag?
Festgelegte Bewerbungsfristen gibt es nicht, aber eine rechtzeitige Bewerbung vor Schuljahresbeginn (01.08. und zunehmend auch 01.02. eines Jahres), zu dem die meisten Einstellungen erfolgen, hat die größten Chancen.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Die Auswahl für die Besetzung von offenen Lehrerstellen erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf, der durch die Schulen an das jeweils zuständige staatliche Schulamt gemeldet wird. Danach werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus der Bewerberdatenbank ausgewählt und ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Bei der Auswahl werden Befähigung (Ausbildung) und Leistung (Abschlussnote) berücksichtigt (Grundsatz der Bestenauslese).


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