Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit in Kitas
Fragen und Antworten

Das Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit in Kitas wurde Ende Mai vom Landtag verabschiedet.
Ab 1.8.2018 werden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut. Die Kosten dafür trägt das Land. Von dieser Regelung werden vorerst rund 25.000 Eltern profitieren.
Hier finden Sie ein Zusammenstellung von Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz.
Die nicht-amtliche Lesefassung des Gesetzes können Sie ebenfalls hier abrufen:
- KitaG und KitaBKNV - Lesefassung
(nichtamtlich; nach Verabschiedung des Einstiegs in die Elternbeitragsfreiheit)
(PDF mit 273.6 KB)
letzte Änderung am 03.03.2020