Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer

Brandenburg will Lehramtsstudierende für Brandenburger Schulen gewinnen, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben. Dafür wird das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer in diesem Jahr zum dritten Mal ausgeschrieben.

Der Zeitraum für die Ausschreibung zur Stipendienvergabe für das Wintersemester 2023/24 startet am 15. Juni 2023. Erstmals stehen 40 Stipendienplätze zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf den nachstehenden Seiten. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2023.

Finanzielle und ideelle Förderung

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem Beginn des 3. Studienjahres des Lehramtsstudiums, also im 5. Fachsemester. Die Förderung endet mit dem Studienabschluss nach der Regelstudienzeit.

Die finanzielle Förderung wird um eine ideelle Förderung in Form des Begleitprogramms Einfach.Klasse.Brandenburg ergänzt. Dieses bietet verschiedene Fortbildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen, ein Mentoren-Programm sowie die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bedarfsschule, der zuständigen Kommune sowie dem staatlichen Schulamt. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend. Einfach.Klasse.Brandenburg wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) umgesetzt.

Verpflichtung der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Die rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Stipendiums bildet die Richtlinie Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer (26. Juli 2022). Sie regelt alle zentralen Aspekte des Stipendienprogramms, zum Beispiel, wer ein Stipendium beantragen kann, welche Voraussetzungen an die Stipendienvergabe geknüpft sind, wie das Antragsverfahren gestaltet ist und welche Rückzahlungspflichten entstehen, wenn die Stipendienverpflichtungen nicht eingehalten werden.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug zu folgenden Leistungen:

  • Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit,
  • ein insgesamt vierwöchiges Praktikum an der zugeordneten Bedarfsschule (eine Aufteilung in zwei mal zwei Wochen ist möglich),
  • absolvieren des Praxissemesters an der zugeordneten Bedarfsschule (Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate. Die Gewährung eines Stipendiums ist gleichwohl möglich. Wenn das Praxissemester zwingend außerhalb Brandenburgs zu erbringen ist, ist die Gewährung eines Stipendiums möglich, wenn die Zusatzverpflichtung eingegangen wird, dass sich die Tätigkeit als Lehrkraft an der Bedarfsschule mindestens 6 Monate über den eigentlichen Förderungszeitraum hinaus erstreckt.)
  • Vorbereitungsdienst an der zugeordneten Bedarfsschule sowie dem zuständigen Studienseminar und
  • Lehrtätigkeit an der zugeordneten Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der die Förderung durch das Stipendienprogramm erfolgt ist.
  • Teilnahme am ideellen Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg.

Wenn die Vorgaben der Richtlinie des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer nicht eingehalten werden, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. Dabei staffelt sich die Rückzahlung entsprechend der Tätigkeit als Lehrkraft an der jeweiligen Bedarfsschule. Näheres hierzu regelt Ziffer 9 der Richtlinie.

Voraussetzungen für die Förderung

Nachstehende Voraussetzungen sind an eine Förderung geknüpft:

  • Studium eines Lehramtes für welches ein besonderer Bedarf besteht. Dazu gehören:
    • das Lehramt für die Primarstufe,
    • das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
    • das Lehramt für Förderpädagogik.
    • Für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik in Betracht oder andere Fächer, für die an einzelnen Schulen ein besonderer Bedarf besteht, zum Beispiel für Sorbisch/Wendisch.
  • die persönliche Eignung und Motivation an einer Bedarfsschule tätig zu werden,
  • eine Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern in allen Studienfächern und
  • das Vorliegen der erforderlichen Studienleistungen (30 Leistungspunkte je Semester). Hinweis: Die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie wird anerkannt. Die nachzuweisenden Leistungspunkte verringern sich entsprechend.
Nächste Auschreibung und notwendige Bewerbungsunterlagen

Ab dem Ausschreibungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 stehen jährlich 40 Stipendienplätze zur Verfügung. Sie werden für das jeweilige Wintersemester ausgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal Stipendienprogramm, das mit Beginn des Bewerbungszeitraums am 15. Juni 2023 freigeschaltet wird. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli des Jahres. Sollten nicht alle Stipendienplätze vergeben werden, besteht die Möglichkeit einer Bewerbung zum darauffolgenden Sommersemester (Bewerbungsschluss: 15. Februar).

Gern können Sie schon heute eine E-Mail an Lehrerstipendium@mbjs.brandenburg.de mit dem Betreff "Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer" senden. Dann erhalten Sie automatisch eine Information, sobald das Bewerbungsportal freigesschaltet wurde.

Folgende Angaben sind für die Bewerbung notwendig:

  • Zustimmung zur Datenschutzerklärung
  • Angaben zur Person und Erreichbarkeit
  • Angaben zum Studium sowie den Studienfächern
  • Angaben zur Bewerbungsmotivation
  • Angaben zur gewünschten Bedarfsschule
  • Zustimmung zur Absichtserklärung

Darüber hinaus sind nachstehende Unterlagen hochzuladen:

  • unterschriebener Lebenslauf,
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule,
  • aktuelle Leistungsübersicht der Hochschule,
  • ausführliches Motivationsschreiben,
  • Kopie eines Ausweisdokumentes und
  • ggf. Kopie des Bachelorzeugnisses
  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber reichen bitte ergänzend noch einen Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ein.

Hinweis zur Leistungsübersicht
Für das jeweils laufende Semester, in dem die Bewerbung eingereicht wird, müssen die 30 LP noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erst zum Ende des Semesters notwendig.

Hinweise zum Praxissemester

a)     Sofern Sie außerhalb Brandenburgs studieren, ist eine Bestätigung Ihrer Hochschule notwendig, dass Sie ein dort vorgesehenes Praxissemester an einer Brandenburger Schule absolvieren dürfen. Diese Bestätigung können Sie im Nachgang zur Ihrer Bewerbung über Lehrerstipendium@mbjs.brandenburg.de einreichen.

b)     Wenn das Praxissemester zwingend außerhalb Brandenburgs (in einem anderen Bundesland) zu erbringen ist, ist die Gewährung eines Stipendiums möglich, wenn die Zusatzverpflichtung eingegangen wird, dass sich die Tätigkeit als Lehrkraft an der Bedarfsschule mindestens 6 Monate über den eigentlichen Förderungszeitraum hinaus erstreckt.

c)      Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate. Die Gewährung eines Stipendiums ist gleichwohl möglich.

Auswahlverfahren

Der Auswahl und Stipendienvergabe liegen folgende Kriterien zu Grunde:

  • vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen,
  • Lehramtsstudium, für das ein besonderer Bedarf besteht,
  • persönliche Eignung und Motivation,
  • Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern (in allen Studienfächern) und Vorliegen der entsprechenden Leistung (30 LP pro Semester), wobei die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie anerkannt wird und sich die nachzuweisenden Leistungspunkte entsprechend verringern. Allerdings gilt – je mehr Leistungspunkte bereits erreicht wurden, desto besser.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen Stipendienplätze übersteigt, können Auswahlgespräche durchgeführt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.

Ideelles Begleitprogramm: Einfach.Klasse.Brandenburg

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten – neben einer finanziellen Förderung – mit Einfach.Klasse.Brandenburg ein umfangreiches Begleitprogramm durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Es umfasst Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen. In den Netzwerkveranstaltungen lernen die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr zukünftiges Umfeld samt der Beteiligten kennen, das Begleitprogramm unterstützt die Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei, in den Regionen „Wurzeln zu schlagen“. Einfach.Klasse.Brandenburg umfasst pädagogische Seminare, Unterstützung bei der Vernetzung vor Ort und im zukünftigen Landkreis, Netzwerkveranstaltungen mit den anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Hilfe bei konkreten Anliegen und Fragen. Die pädagogischen Seminare bereiten die Studierenden gezielt auf eine Tätigkeit an ländlichen Bedarfsschulen vor - Themen sind beispielsweise Elternarbeit, Kinderschutz oder Kennenlernen außerschulischer Lernorte.

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) setzt sich seit über 25 Jahren dafür ein, dass junge Menschen in unserem Land gut aufwachsen können. Mit ihren Programmen und Projekten stößt die DKJS gemeinsam mit Partnern aus Bildung, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft Veränderungsprozesse an: in Kindergärten und Schulen, beim Übergang in den Beruf, in der Familien- oder Jugendpolitik.

Ihre Ansprechpartnerin für das Begleitprogramm sind:

Programmleitung
Wenke Vogt - wenke.vogt@dkjs.de

Programmmitarbeit
Anett van Buer - anett.vanbuer@dkjs.de



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